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Haushaltsbeihilfe

Hier können Sie Geld für Möbel und Haushaltsgeräte beantragen

Haushalte, die vom Hochwasserereignis in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz betroffen sind, können online Haushaltsbeihilfen beantragen. Was dabei zu beachten ist, haben wir in FAQ zusammengetragen.

Durch das Hochwasser wurden viele Häuser samt Einrichtung beschädigt oder zerstört. Die Diakonie Katastrophenhilfe und das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL) haben daher gemeinsam für Betroffene Haushaltsbeihilfen eingerichtet. Betroffene können sich mithilfe von Haushaltsbeihilfen Einrichtungsgegenstände wie zum Beispiel Möbel und Haushaltsgeräte kaufen. Damit Betroffene Haushaltsbeihilfen erhalten können, sind wir verpflichtet die Bedürftigkeit der Antragsstellenden zu überprüfen. Hier erklären wir, was für die Beantragung der Hilfe wichtig ist.

FAQ – Haushaltsbeihilfe beantragen

  • Die folgenden Informationen ganz durchlesen!

    Nachweise vorbereiten (Fotos oder digitale Kopien machen, speichern)

    Online-Formular ausfüllen, Nachweise alle auf einmal hochladen, abschicken

    Die E-Mail-Bestätigung der Diakonie RWL ausdrucken, alles überprüfen, unterschreiben

    Antrag per Post an die Diakonie RWL schicken

  • Alle Privathaushalte, die vom Hochwasserereignis im Juli 2021 in NRW und Rheinland-Pfalz betroffen waren und die Schäden in ihrem Haushalt (Wohnung, Keller, Garten etc.) durch das Hochwasser entsprechend belegen können. Unternehmen, Vereine oder soziale Einrichtungen sind für Haushaltsbeihilfen nicht antragsberechtigt.

    Die Hilfen der Diakonie Katastrophenhilfe sind eine Ergänzung, wenn staatliche Mittel und Versicherungsleistungen nicht ausreichen. Daher stellen Sie bitte auch einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe (auch für Möbel) beim Land NRW oder Land Rheinland-Pfalz. Sollte Ihr Schaden größer sein als die staatlichen Hilfen oder sollten Sie dort eine Ablehnung erhalten haben oder nicht antragsberechtigt sein (z.B. bei Schaden unter 5.000€), kann eine Haushaltsbeihilfe der Diakonie Katastrophenhilfe und Diakonie RWL gewährt werden.

  • Die Haushaltsbeihilfe dient zur Wiederbeschaffung von wichtigen persönlichen Einrichtungsgegenständen und Dingen des täglichen Bedarfs, die in der Katastrophe verloren gegangen sind. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Kleidung und Haushaltsgeräte. Unsere Haushaltsbeihilfe erstattet die Kosten für angeschaffte Gegenstände, die nicht durch Dritte (Versicherungen, staatliche Leistungen, Spenden anderer Organisationen) übernommen wurden oder werden.

  • Abhängig von der Höhe des Schadens und der Zahl der betroffenen Personen im Haushalt können ohne ausführliche Einkommensprüfung bis maximal 5.000€ pro Haushalt gewährt werden. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf diese Summe und generell auf Gewährung der Haushaltsbeihilfe.

  • In der Regel werden die Spendenmittel durch örtliche diakonische Einrichtungen nach Vorlage von Belegen (Rechnungen, Kassenbeleg) auf Ihr Konto ausgezahlt. Die Belege müssen sich auf die bewilligten Zwecke (zum Beispiel Anschaffung von Möbeln, Kleidung, Haushaltsgeräten) beziehen. Im Einzelfall kann das Geld auch anders zur Verfügung gestellt werden (zum Beispiel durch Barauszahlung, Vorschuss oder Überbrückungskredit).

    Die Mittel der Diakonie Katastrophenhilfe wurden von Spenderinnen und Spendern zur Verfügung gestellt. Darum sind wir verpflichtet, die Bedürftigkeit der Antragsteller zu überprüfen.

  • Ein Antrag kann online bei der Diakonie RWL gestellt werden. Sie erhalten eine E-Mail als Bestätigung, die ausgedruckt, unterschrieben und dann an die Diakonie RWL per Post geschickt werden muss.

    Adresse:
    Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL
    Zentrum Drittmittel und Fundraising
    – Haushaltsbeihilfe –
    Lenaustraße 41
    40470 Düsseldorf

    Erst wenn auch der schriftliche Antrag vorliegt, kann eine Bewilligung erfolgen. Im ersten Schritt wird überprüft, ob es schon Hilfen von anderen Hilfsorganisationen gab. Anschließend wird der Antrag mit den eingereichten Unterlagen geprüft, dazu können die Mitarbeitenden der Diakonie RWL per Telefon, Mail oder auch persönlich vor Ort nachfragen und Prüfungen vornehmen.  Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine schriftliche Bewilligung.

  • Wer einen Antrag stellt, muss seine Betroffenheit und den Schaden nachweisen. Das geschieht zum Beispiel durch einen Hochwasser-Bescheid der Kommune oder eine Bewilligung für Soforthilfe. Ihre Identität bestätigen Sie durch eine Kopie des Personalausweises oder eines anderen Identitätsdokumentes (Reisepass, Führerschein, Aufenthaltsgenehmigung). Sollten Sie eine Versicherung haben, fügen Sie eine Kopie des Vertrages oder des Versicherungsbescheides bei. Wohnen Sie in Miete fügen Sie bitte eine Kopie des Mietvertrages bei. Zur Bestätigung des Schadens können Sie Fotos anfügen.
     

    Checkliste Nachweise

    Hochwasser-Bescheid der Kommune oder Bewilligung für Soforthilfe

    Kopie des Personalausweises

    Versicherungsbescheid

    Kopie des Mietvertrages

    Fotos der Schäden

  • Machen Sie eine digitale Kopie (zum Beispiel, in dem Sie das Dokument mit dem Handy abfotografieren oder das Dokument scannen) von allen Dokumenten, die sie abschicken wollen!

    Speichern Sie die Fotos und Dateien an einem Ort. 

    Füllen Sie den Online-Antrag aus. Am Ende des Antrags gibt es die Möglichkeit, die Fotos und Dateien dem Antrag anzufügen (hochzuladen). Dazu müssen Sie alle Fotos und Dateien auf einmal markieren und hochladen. 

    Erst dann können Sie den Antrag an die Diakonie RWL abschicken.

  • Sie können begründen, warum Sie einzelne Nachweise nicht einreichen können. Sie haben in Ausnahmefällen aber auch die Möglichkeit einzelne Nachweise später per E-Mail oder per Post nachzureichen. Der Antrag kann aber nur bearbeitet und bewilligt werden, wenn ausreichend Nachweise vorhanden sind.

  • Wenn unsere Haushaltsbeihilfe nicht ausreichend ist und auch keine andere Mittelgeber (zum Beispiel Spendenorganisationen oder Versicherungen) Hilfe gewährt haben, kann die Haushaltsbeihilfe auch höher ausfallen. Dazu nehmen Sie mit der diakonischen Einrichtung oder evangelischen Kirchengemeinde vor Ort Kontakt auf, um einen Ergänzungsantrag zu stellen. Bei größeren Beträgen muss die Bedürftigkeit (Schadenssumme, Vermögen und Einkommen) genauer geprüft werden.

    Bitte beachten Sie auch die Bedingungen der Diakonie Katastrophenhilfe für Haushaltsbeihilfen.

    Die Datenschutzerklärung der Diakonie RWL finden Sie hier.

  • Wenn die Haushaltsbeihilfe der Diakonie nicht ausreichend ist und auch keine andere Mittelgeber (zum Beispiel Spendenorganisationen oder Versicherungen) Hilfe gewährt haben, kann die Haushaltsbeihilfe auch höher ausfallen. Dazu nehmen Sie mit der diakonischen Einrichtung oder evangelischen Kirchengemeinde vor Ort Kontakt auf, um einen Ergänzungsantrag zu stellen. Bei größeren Beträgen muss die Bedürftigkeit (Schadenssumme, Vermögen und Einkommen) genauer geprüft werden.

Antragsformular für Haushaltsbeihilfe

Hier geht's zum Antragsformular