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Ihr Testament: Stärkung und Zuversicht vererben

Helfen Sie über Ihre eigene Zeit hinaus Menschen, die durch Dürre, Überschwemmung oder Erdbeben alles verlieren. Bedenken Sie die Diakonie Katastrophenhilfe in Ihrem Nachlass: Schenken Sie lebenswichtige Hilfe und Mut, Hoffnung und Zuversicht.

Ein Testament zu machen ist einfach

„Was wird aus meinem Hab und Gut, wenn ich gehe?“, „In wessen Hände möchte ich es legen und was damit bewirken?“ Und: „Wer kümmert sich um alles, was zu tun ist?“

Für uns alle stellen sich diese Fragen. Und es ist erleichternd, beizeiten den Nachlass nach den eigenen Wünschen zu regeln.

Möchten Sie Ihre nahen Angehörigen absichern oder sind sie gut versorgt? Überlegen Sie Ihre Unterstützung für die Diakonie Katastrophenhilfe weiterzuführen? Ihr Nachlass kann Kindern, Frauen und Männern helfen, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Was Ihnen im Leben wichtig ist, wirkt in die Zukunft, stärkt Menschen und spendet Zuversicht.

Beachten Sie einige Regeln dabei:

  • Brauche ich ein Testament?
  • Wie kann ich mich informieren?
  • Was bedeutet vererben, was vermachen?
  • Wie mache ich ein Testament?  
  • Was wird aus meiner Immobilie?
  • Wer löst meinen Nachlass auf?
  • Was bewirkt mein Erbe?

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Brauche ich ein Testament?

Wer nicht selbst entscheidet, über den wird entschieden. Ist kein gültiger letzter Wille auffindbar, greift die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz sieht als Erben die vorhandenen nächsten Familienangehörigen vor. Dazu zählten neben der/dem Ehegatt:in oder Partner:in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft ausschließlich Blutsverwandte.

In Ihrem Testament können Sie über Ihr Hab und Gut selbst entscheiden. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach Ihren Wünschenaufzuteilen. Einschränkungen können aber durch das Pflichtteilsrecht entstehen.

Wie kann ich mich informieren?

Bestellen Sie unsere kostenfreie Ratgeberbroschüre. Knapp und allgemein verständlich informiert sie über alles Wesentliche zum Thema Testament.

Lesen Sie auch unsere Antworten auf die häufigsten Fragen.

Was bedeutet vererben, was vermachen?

Erbeinsetzung: Aus jedem Testament sollte eindeutig hervorgehen, wer erbt. Wer eine Erbschaft antritt, erhält nicht nur das Vermögen des/der Verstorbenen. Wer erbt, übernimmt als Rechtsnachfolger:in gleichzeitig alle Rechte und Verpflichtungen. Setzen Sie in Ihrem Testament mehrere Personen oder Organisationen als Erb:innen ein, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Das heißt, sie können nur gemeinsam über das Erbe verfügen und auch entscheiden.

Unterschiedliche Interessen können eine Einigung über das Erbe erschweren. Ratsam ist, so wenige Erben wie möglich zu bestimmen.

Vermächtnis: Zusätzlich zur Erbeinsetzung können im Testament Vermächtnisse bestimmt werden. Vermächtnisnehmer:innen erhalten bestimmte Vermögenswerte wie z.B. Bilder, Schmuck, Geldsummen oder das Guthaben, das auf einem bestimmten Konto ist, ohne dabei mit den Rechten und Pflichten des/der Erb:innen belastet zu sein. Die Erben sind verpflichtet, die Vermächtnisse zu erfüllen.

Unsere Bitte: Besonders freut es uns, wenn Sie unsere Hilfe generell fördern. Bitte geben Sie kein bestimmtes Projekt oder Land an, für das Ihre Zuwendung eingesetzt werden muss. So ermöglichen Sie uns, schnell dort zu helfen, wo die Hilfe am dringendsten gebraucht wird. Falls Ihnen ein bestimmter Zweck besonders am Herzen liegt, nehmen Sie bitte vor Testamentserstellung mit uns Kontakt auf.

Wie mache ich ein Testament?

Wichtig ist, dass Sie:

  • ein rechtlich gültiges und
  • eindeutiges,
  • auffindbares Testament verfassen.

Das Testament können Sie entweder durch ein Notariat aufsetzen und beurkunden lassen oder handschriftlich verfassen.

Notarielles Testament

Ein notarielles Testament hat viele Vorteile. Die/Der Notar:in

  • nimmt Ihre Wünsche mündlich entgegen, Sie brauchen kein Schriftstück zu erstellen,
  • überblickt die Konsequenzen für Ihre Erben,
  • bringt Ihren letzten Willen in die rechtlich richtige Form und
  • erfasst das notarielle Testament als notarielle Urkunde im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer.

Zum Termin im Notariat sollten Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Hilfreich ist es auch, wenn Sie die vollen Namen und Anschriften der Personen mitbringen, die Sie bedenken möchten. Falls die Diakonie Katastrophenhilfe erben oder ein Vermächtnis erhalten soll, lautet die genaue Bezeichnung:

Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Diakonie Katastrophenhilfe
Caroline-Michaelis-Str. 1
10115 Berlin

Das notarielle Testament erspart Ihren Erb:innen die Beantragung und Kosten eines Erbscheins. Für die Beurkundung erhalten Notar:innen eine Gebühr, die von der Höhe Ihres Vermögens abhängt. Die Höhe entspricht der Gebühr, die die Erben ansonsten für die Beantragung eines Erbscheins aufbringen müssten.

Handgeschriebenes Testament

Eine andere Form, den letzten Willen zu dokumentieren, ist das eigenhändig geschriebene Testament.

Rechtsgültig wird das Schriftstück, indem Sie folgende formale Anforderungen einhalten:

  • Der Text des Testaments muss von Anfang bis Ende von Ihnen selbst mit der Hand geschrieben sein,
  • Vor- und Zunamen,
  • Ort und Datum der Testamentserstellung
  • sowie Ihre Unterschrift mit Ihrem vollen Namen.

Wichtig ist, dass Sie einen oder mehrere Erb:innen einsetzen und am besten auch so bezeichnen. Andere Personen oder Organisationen können Sie mit einem Vermächtnis bedenken.

Gemeinschaftliches Testament

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner:innen können ein gemeinschaftliches Testament machen. Das müssen sie aber nicht. Jede:r kann auch ein eigenes Testament aufsetzen.

Weit verbreitet ist das sog. „Berliner Testament“. Hier setzen sich die Partner:innen gegenseitig als Alleinerben ein. Und sie bestimmen, dass erst nach dem Tode des länger Lebenden der gemeinsame Nachlass einem Dritten zufällt – etwa den Kindern oder einer Hilfsorganisation wie Brot für die Welt. Trotzdem können Pflichtteilsberechtigte nach dem Tod der Erstversterbenden ihren Pflichtteil fordern.

Verstirbt einer der beiden Ehegatten oder Partner:innen ist das gemeinschaftliche Testament in der Regel bindend. Das heißt: Die/Der Überlebende kann es nicht mehr ändern und auch kein neues Testament verfassen. Ausnahme: Im gemeinschaftlichen Testament sind besondere Klauseln vereinbart, die es der/dem Überlebenden erlauben, neu zu testieren.  

Ratsam ist, ein gemeinschaftliches Testament notariell zu machen.

Was wird aus meiner Immobilie?

Sofern zu Ihrem Vermögen auch Immobilien gehören, haben Sie verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Die Immobilie können Sie vererben. Sie kann aber im Wege des Vermächtnisses auch an eine andere Person oder gemeinnützige Organisation gehen. Sie können Personen ein lebenslanges Wohnrecht einräumen, ohne dass diese Erb:in oder Vermächtnisnehmer:in sein müssen.

Wenn Sie mehrere Personen oder Organisationen als Erb:innen einsetzen, sollten Sie bedenken, dass diese einvernehmlich über die Immobilie entscheiden müssen. So kann es zu Konflikten kommen, wenn eine Person aus der Erbengemeinschaft die Immobilie behalten möchte, die anderen diese aber verkaufen möchten. Eine Auszahlung der übrigen Erb:innen kann finanziell schwierig werden.

Wenn Sie der Diakonie Katastrophenhilfe Ihre Immobilien zuwenden, werden diese zunächst fachlich begutachtet, geschätzt und anschließend veräußert. Der Erlös dient der Arbeit für die Diakonie Katastrophenhilfe.

Ein notarielles Testament erleichtert die Umschreibung im Grundbuch.

Wer löst meinen Nachlass auf?

Aus jedem Testament sollte eindeutig hervorgehen, wer erbt. Denn wer eine Erbschaft antritt, erhält nicht nur das Vermögen des/der Verstorbenen. Wer erbt, übernimmt alsRechtsnachfolger:in gleichzeitig alle Rechte und Verpflichtungen.

Mit dem Eigentum an einer Immobilie sind Kosten wie Grundbesitzabgaben und Gebäudeversicherung verbunden. All diese Kosten übernimmt die/der Erb:in als Rechtsnachfolger:in. Bestehen zum Zeitpunkt des Todes finanzielle Verpflichtungen wie z.B. aus laufenden Krediten oder offene Rechnungen, muss die/der Erb:in für diese aufkommen. Erb:innen sind u.a. auch für die Nachlassabwicklung zuständig,d.h. sie bezahlen die Bestattung und kümmern sich um die Nachlassauflösung.

Wird die Diakonie Katastrophenhilfe Erbin, ist es uns besonders wichtig, den Nachlass respektvoll abzuwickeln und den letzten Willen genauso umzusetzen, wie es gewünscht wurde.

Wir kümmern uns sorgfältig und würdevoll um die Auflösung des Nachlasses, tragen Sorge dafür, dass Verbindlichkeiten beglichen werden und regeln alle Formalitäten. Persönliche Gegenstände wie Schmuck, Familienfotos oder besondere Erinnerungsstücke überlassen wir selbstverständlich den Personen, die Ihnen nahestanden.

Unser Versprechen gilt: Jeden Cent, den Sie uns anvertrauen, setzen wir zielgenau, sachgerecht und wirkungsvoll ein. Unser Jahresbericht legt darüber öffentlich und transparent Rechenschaft ab.

Was bewirkt mein Erbe?

Wir leisten weltweit humanitäre Hilfe dort, wo sie am nötigsten ist. Die Diakonie Katastrophenhilfe fördert jedes Jahr rund 120 neue Hilfsmaßnahmen. Unser Ziel ist dabei immer die Wiederherstellung der Lebensgrundlagen in den Notstandsgebieten. Wir sichern Überleben, leisten Starthilfe und Vorsorge für die Zukunft.

Unmittelbar nach einer Katastrophe brauchen die Menschen vor allem Nahrung, Medikamente, Wasser, Decken und Zelte. Häufig sind die gesamten Lebensgrundlagen der Menschen vernichtet. Wir unterstützen sie dabei, ihr Leben wieder selbst in die Hand zu nehmen, helfen beim Wiederaufbau von Häusern und geben mit Saatgut Starthilfe für Handel und Landwirtschaft. Wir sorgen dafür, dass die Menschen bei künftigen Naturkatastrophen besser gewappnet sind. Beispiele dafür sind dürretolerantes Saatgut, verbesserte Bewässerungssysteme und ein gut eingespieltes Katastrophenmanagement vor Ort.

Sie wünschen mehr Informationen? Dann bestellen Sie noch heute unsere kostenlose Informationsbroschüre. Der Ratgeber informiert Sie über die Möglichkeiten, ein Testament nach Ihren persönlichen Vorstellungen zu gestalten.

Für weitere Fragen rund um die Themen Testament, Erbschaft und Nachlass steht Ihnen unsere Ansprechpartnerin Monika Willich gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin für weitere Fragen

Bild von Monika Willich

Monika Willich

Nachlässe, Philanthropie und Stiftung

+49 30 65211-1116monika.willich@diakonie-katastrophenhilfe.de