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Antworten auf die häufigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen rund um die Themen Testament und Vererben beantworten wir für Sie: 

Fragen und Antworten

  • Privatschriftliche Testamente haben Gültigkeit, wenn sie komplett handschriftlich verfasst, mit vollen Namen unterzeichnet (bei Gemeinschaftlichen Testamenten müssen sie von beiden Eheleuten unterzeichnet werden) und mit Ort und Datum versehen sind. Sicherer ist es, ein Notarielles Testament zu machen.

    Notariats-Adressen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.erbrecht.de oder wir senden sie Ihnen gerne per E-Mail oder Post zu.

  • Ja. Ihre Erb:innen erhalten ihren Nachlass. Auch, wenn er sich anders zusammensetzt, als zum Zeitpunkt der Testamentsabfassung. Wenn Sie zudem Vermächtnisse im Testament bestimmen, können Sie z.B. anordnen: „Meinem Neffen Jan Mustermann vermache ich das Guthaben auf meinem Sparkonto bei der Bank XY, IBAN YZ.“ Vermächtnisse, die gar nicht mehr erfüllt werden können, entfallen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie per Testament Ihrer Nichte das Klavier vermachen, Sie es aber zwischenzeitlich verkauft haben.

  • a) Sie möchten die Diakonie Katastrophenhilfe als Miterbin einsetzen:
    „Zu meinen Erben setze ich mit drei Vierteln meines Nachlasses das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Diakonie Katastrophenhilfe und mit einem Viertel den Kindergarten „Muster e.V.“ in Musterdorf ein.“

    Unsere Bitte ist, dass Sie die Anzahl der Miterb:innen so klein wie möglich halten. Denn die Erbengemeinschaft darf nur einvernehmlich handeln. Bei mehr als drei Erb:innen führt die Abstimmung, insbesondere bei unterschiedlichen Interessenslagen, zu Mehraufwand. Sinnvoller ist, eine:n Erb:in und ggf. mehrere Vermächtnisnehmer:innen einzusetzen.

    b) Sie möchten die Diakonie Katastrophenhilfe mit einem Vermächtnis bedenken:
    Sie können uns z.B. einen bestimmten Geldbetrag, eine Immobilie, Wertpapiere oder andere Vermögensgegenstände vermachen:

    „Ich vermache dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Diakonie Katastrophenhilfe einen Geldbetrag von 20.000 Euro.“ Oder: „Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Diakonie Katastrophenhilfe soll als Vermächtnis das Guthaben auf meinem Konto IBAN XXXX, BIC XXXX bei der XY-Bank erhalten.“

    c) Sie möchten die Diakonie Katastrophenhilfe als Alleinerbin einsetzen:
    „Als Alleinerben bestimme ich das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Diakonie Katastrophenhilfe. Meinem Patenkind Mario Mustermann vermache ich einen Geldbetrag in Höhe von 5.000 Euro und alle Familienfotos.“

  • Besonders freut es uns, wenn Sie unsere Hilfe generell fördern. Zweckfreie Nachlässe ermöglichen uns, schnell dort zu helfen, wo die Hilfe am dringendsten gebraucht wird. Falls Ihnen ein bestimmter Zweck besonders am Herzen liegt, nehmen Sie bitte vor Testamentserstellung mit uns Kontakt auf. 

  • Ja, das ist möglich und wir sind sehr dankbar dafür. Ihre Immobilien werden zunächst fachlich begutachtet, geschätzt und anschließend veräußert. Der Erlös dient den Projekten der Diakonie Katastrophenhilfe.

  • Wer erbt ist dazu gesetzlich verpflichtet. Erbt das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. (Diakonie Katastrophenhilfe), übernehmen wir die Verantwortung für den Nachlass. Wir sind erfahren, das Hab und Gut einschätzen zu lassen, bundesweit den Hausstand aufzulösen und anschließend die Werte zu veräußern. Wir kümmern uns um Versicherungskündigungen und begleichen ausstehende Rechnungen. Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass die von Ihnen angeordneten Vermächtnisse erfüllt werden.

    Sie haben die Gewissheit, dass Ihre Werte in gute Hände kommen. Und Sie tragen dazu bei, dass alle Menschen ein Leben in Würde führen können.

  • In den meisten Fällen ist es nicht nötig, Testamentsvollstreckung im letzten Willen anzuordnen. Denn wer erbt, ist gesetzlich zur Nachlassauflösung und Erfüllung von Vermächtnissen verpflichtet. Bei sehr komplexen Nachlässen kann es hingegen sinnvoll sein. Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr darüber erfahren möchten.

  • Ihr Einzeltestament können Sie ändern oder durch ein aktuelleres ersetzen. Aber: Ehegattentestamente können bindend sein. Wenn dies der Fall ist, lässt sich das gemeinsame Testament nur gemeinsam ändern.

  • Sie können Ihr handschriftliches Testament zu Hause aufbewahren. Bitte legen Sie es nicht in einen Safe oder ein Bankschließfach. Der Zugang dazu kann problematisch sein.

    Sicherer ist ein notarielles Testament. Dessen Original wird immer im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst. Über die Amtsgerichte-Nachlassgerichte können Sie auch Ihr handschriftliches Testament gegen eine Gebühr dort erfassen lassen.

  • Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
    Diakonie Katastrophenhilfe
    Caroline-Michaelis-Straße 1
    10115 Berlin

  • Kontoinhaber: Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
    Bank: Evangelische Bank eG
    IBAN: DE82 5206 0410 0000 4068 99
    BIC: GENODEF1EK1

Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. mit Brot für die Welt und der Diakonie Katastrophenhilfe ist von der Erbschaftsteuer befreit.

Ihre Ansprechpartnerin für weitere Fragen

Bild von Monika Willich

Monika Willich

Nachlässe, Philanthropie und Stiftung

+49 30 65211-1116monika.willich@diakonie-katastrophenhilfe.de