Spenden
2024 haben die Spenden in Höhe von rund 30 Mio. Euro im Vergleich zu 2023 (49,3 Mio. Euro) abgenommen. Diese Entwicklung ist für die Diakonie Katastrophenhilfe, insbesondere nach vorangegangenen großen und medial präsenten Ereignissen nicht ungewöhnlich. Die zweckgebundenen Spenden machen in Jahren mit Großereignissen einen hohen Anteil an den gesamten Spendeneinahmen aus.
Die meisten zweckgebundenen Spenden erhielt die Diakonie Katastrophenhilfe 2024 für die Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine (3,3 Mio. Euro), für die Hochwasser in Deutschland und Europa (2,9 Mio. Euro), sowie für die humanitäre Unterstützung für Israel und Gaza (2,1 Mio. Euro). Hinzu kommen projektbezogene Großspenden in Höhe von 2,8 Mio. Euro. Diese wurden zum größten Teil für Projekte im Sudan und die Hungerkrise in Ostafrika eingesetzt.
Brot für die Welt-Katastrophenfonds
Um bei vergessenen Katastrophen und bei Wiederaufbauprojekten sofort handlungsfähig zu sein, erhält die Diakonie Katastrophenhilfe Spendenmittel von ihrer Schwesterorganisation Brot für die Welt. 2024 wurden 3,9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, das sind 0,6 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Die Mittel des Brot für die WeltKatastrophenfonds ermöglichen der Diakonie Katastrophenhilfe, Projekte in Kontexten zu implementieren, die kaum Aufmerksamkeit erhalten und für die ansonsten keine oder nur sehr eingeschränkte finanzielle Mittel bereitstehen.
Öffentliche Mittel
2024 hat die Diakonie Katastrophenhilfe 26,5 Mio. Euro aus Bundesmitteln und Mitteln der Europäischen Union erhalten. Damit sind rund 6,1 Mio. Euro weniger Zuschüsse gegenüber dem Vorjahr eingegangen (32,5 Mio. Euro). Während die Fördergelder des BMZ (5,4 Mio. Euro) und der EU (3,4 Mio. Euro) 2024 zurückgehen, sind die AA Mittel beachtenswert. Sie sind um 1,2 Mio. Euro auf 17,7 Mio. Euro angestiegen (Vorjahr 16,5 Mio. Euro). Ausschlaggebend hierfür war insbesondere die Bewilligung zweier großer mehrjähriger Projekte in der Ukraine.
Die Diakonie Katastrophenhilfe hat Forderungen gegen Mittelgeber (z. B. Auswärtiges Amt, Europäische Union) aus zugesagten Mitteln, die noch nicht abgerufen wurden, in Höhe von 25,8 Mio. Euro. Die Forderungen verteilen sich nach Mittelgebern wie folgt:
Projektmittel nach Mittelgeber 31.12.2024: gesamt 25.829.189,45 Euro
Bundesmittel: 17.025.981,88
Kirchenmittel: 192.229,10
sonstige Mittelgeber: 8.610.978,47
Schwerpunkte der Zuwendungen 2024 des AA, des BMZ und der EU an die Diakonie Katastrophenhilfe im Überblick:
- 9,5 Mio. Euro für Ukraine (AA)
- 3,3 Mio. Euro für Jemen (AA)
- 1,9 Mio. Euro für Niger (AA)
- 2,0 Mio. Euro für Syrien und die Türkei (EU)
- 1,4 Mio. Euro für Venezuela und Kolumbien (EU)
- 1,0 Mio. Euro für Venezuela und Kolumbien (BMZ)
- 0,8 Mio. Euro für Demokratische Republik Kongo (BMZ)
- 0,7 Mio. Euro für Libanon (BMZ)
Die Bündnispartner von Bündnis Entwicklung Hilft e. V. (Projektkooperationen) stellten der Diakonie Katastrophenhilfe 1,2 Mio. Euro zur Verfügung (Vorjahr 3,0 Mio. Euro). Die Mittel wurden überwiegend für das Erdbeben in der Türkei und Syrien (2023) und die Migrationskrise in Kolumbien eingesetzt. Vom Kooperationspartner Diakonie Katastrophenhilfe Österreich wurden mit über 0,9 Mio. Euro mehr Mittel als 2023 (0,7 Mio. Euro) überwiesen. Der größte Anteil in Höhe von 437.000 Euro kam zwei Projekten in der Ukraine zugute, gefolgt von der Türkei / Syrien, Gaza und Pakistan.
Die fast doppelt so hohen Spendeneinnahmen verschiedener Landeskirchen in Höhe von 487.00 Euro (Vorjahr 256.600 Euro) für Projekte im Sudan sowie Syrien sind besonders erfreulich gewesen. Vom weltweiten kirchlichen Hilfsnetzwerk ACT Alliance (Action by Churches Together) erhielt die Diakonie Katastrophenhilfe Mittel in Höhe von 191.000 Euro für Projekte in Gaza und Somalia. Dank kleinerer Zuwendungen konnten auch bestehende Projekte finanziell aufgestockt werden, um zusätzliche notwendige humanitäre Hilfe zu ermöglichen.
Sonstige Erträge
2024 sind die sonstigen Erträge von 1,5 Mio. Euro auf 0,5 Mio. Euro gesunken und sind somit wieder auf dem Niveau von 2022. Im vergangenen Jahr prägte ein einmaliger Ertrag aus Ansprüchen, der sich aus der Kündigung der Beteiligung an der Zusatzversorgungskasse ergab, die sonstigen Erträge.