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Geldauflagen für Menschen in Not

Die Diakonie Katastrophenhilfe unterstützt Menschen, die durch Naturkatastrophen, Krieg oder Vertreibung in eine Notlage geraten sind. Schnell, unbürokratisch und vorausschauend.

Helfen Sie uns, zu helfen


Wir helfen Menschen – unabhängig davon, welche Religion, Hautfarbe, politische Überzeugung oder Nationalität sie haben. Mit einer Geldauflage für die Diakonie Katastrophenhilfe sichern Sie das Überleben der Betroffenen von Katastrophen. Sie unterstützen sie dabei, ihr Leben wieder selbst in die Hand zu nehmen und leisten wirksame Vorsorge.

Unser Versprechen: Transparenz und Verantwortung

Wenn Sie als Richter*in oder Staatsanwält*in einer gemeinnützigen Organisation Geldauflagen zuweisen, möchten Sie damit möglichst viel Gutes erreichen. Die Diakonie Katastrophenhilfe hat jahrzehntelange Erfahrung in der Soforthilfe, im Wiederaufbau und in der Katastrophenprävention. Unsere Grundsätze sind Transparenz, Rechenschaftspflicht und Verantwortung im Umgang mit den uns anvertrauten Ressourcen. Auch gut zu wissen: 88,5 Prozent unserer Einnahmen gehen direkt in die Projektarbeit.
In unserem Jahresbericht finden Sie detaillierte Informationen zu unserer Arbeit und unseren Finanzen.  Mehr zu unseren Projekten weltweit finden Sie hier.

Wichtig für Gerichte und Staatsanwaltschaften:

  • Die Geldauflagen werden ausschließlich für die Zwecke verwendet, die in unserer Satzung festgelegt sind.
  • Um eine korrekte Abwicklung zu sichern, führen wir ein separates Konto.
  • Über eingegangene oder nicht eingegangene Zahlungen informieren wir Sie zuverlässig und zeitnah.
  • Überweisungsträger und Adressaufkleber stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
  • Wir halten über die Zuweisungen selbstverständlich absolute Diskretion.

Unser Sonderkonto für Geldauflagen

Diakonie Katastrophenhilfe
Bank für Sozialwirtschaft AG
BIC: BFSW DE33 XXX
IBAN: DE90 3702 0500 0004 1084 02

Wichtig für Zahlungspflichtige

  • Um Ihre Zahlung korrekt zuordnen und dem Gericht mitteilen zu können, geben Sie bitte auf dem Überweisungsträger den Namen der Behörde und das Aktenzeichen an.
  • Wir dürfen Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Spendenquittung für Ihre Geldauflage ausstellen.
  • Ebenso wenig dürfen wir mit Ihnen über Ratenzahlungen oder den Aufschub der Zahlungen verhandeln. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihr zuständiges Gericht.
  • Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft wird zeitnah von uns über den Eingang Ihrer Zahlungen informiert.

 

Kontakt

Für Rückfragen melden Sie sich gerne unter 030-65211-4002 oder senden Sie eine E-Mail an diakonie-katastrophenhilfe@geldauflagenservice.de.